4. Dezember 2009
Ein schnelleres Internet verspricht der Online-Riese google Inc. Datenschützer kritisieren die aus der DNS-Server-Nutzung resultierende Möglichkeit, das Internetverhalten auch unabhängig vom Suchverhalten zu analysieren.
Unter der Bezeichnung „Public DNS“ bietet Google ab sofort frei nutzbare DNS Server an. DNS (Domain Name Server) haben die Aufgabe, zu einer Internetadresse wie z.B. www.bundesregierung.de die IP Adresse des betreffenden Servers zu ermitteln, damit die Verbindung hergestellt werden kann. Internetprovider stellen ihren Kunden eigene DNS Server zur Verfügung und konfigurieren die PCs der Kunden automatisch, damit sie diese nutzen. Alternativ dazu kann der Kunde sich entschließen, andere DNS Server zu nutzen, indem er deren IP Adressen in der Netzwerkkonfiguration seines Rechners manuell einträgt.
Die Adressen der Google Public DNS Server lauten 8.8.8.8 und 8.8.4.4.
Nach Angaben von Google bieten diese Server zwei wesentliche Vorteile. Erstens geschehe die Übersetzung von Webadressen in IP Adressen schneller, weil häufig angefragte Adressen in einem Cache gespeichert werden. Zweitens bieten die Server eine erhöhte Sicherheit. Theoretisch können DNS Server von Hackern genutzt werden, um User entweder auf andere Seiten umzuleiten oder einige Internetdienste zu sperren. Gegen beides seien diese Server besser geschützt als andere.
Google könnte damit – ohne dies unterstellen zu wollen- weitere Informationen über das Surfverhalten der User sammeln und an seine Werbepartner weitergeben, versichert aber, dergleichen nicht zu tun.
2. Mai 2009
Google stellt seit kurzen seine personalisierten Suchergebnisse nun auch auf den deutschen Seiten unter “google.de” zur Verfügung. Durch die Individualisierung soll ein Mehrwert beim regelmäßigen Umgang mit dem Suchwerkzeug erreicht werden.
“Search Wiki” - so der Name der neuen Funktion mit der Suchergebnisse auf google.de priorisiert und gekennzeichnet werden können. Die Voraussetzung für die Nutzung ist das Bestehen eines Google Accounts. Nach dem Anmelden kann dann auf die die speziellen Funktionen zugegriffen werden. Die Ergebnisse einer ausgeführten Suchanfrage können dann bewertet werden. Uninteressante Suchergebnisse bzw. Webseiten können dann aus den eigenen Ergebnislisten (SERPs) gelöscht werden. Interessante Ergebnisse hingegen können auf die vorderen Plätze verschoben werden. Ausserdem können Bemerkungen zu den einzelnen Treffern festgehalten werden. Das personalisierte Ranking wird dauerhaft gespeichert, vorausgesetzt der Benutzer hat sich vorab mit seinen Zugangsdaten angemeldet. Die Qualität der Ergebnisse steigt dann mit der Zeit beim Nutzer. Durch die Einführung des “Search Wiki” wurde ein lang ersehnter erster Schritt in die Richtung der Qualität von Suchergebnissen ausserhalb interner Suchalgorithmen getan. Nun bleibt abzuwarten, ob die persönliche Suchbewertung später auch Teil der gesamten Klassifizierung von Suchergebnissen werden wird.
16. Januar 2009
Der neue internationale Standard für Barrierefreies Internet wurden am 11. Dezember 2008 vereinbart.
Informationen zum neuen WCAG 2.0:
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Die Zielsetzung des neuen WCAG 2.0 ist weiterhin immer noch die Gleiche wie auch schon beim alten WCAG 1.0.
Der Unterschied zwischen dem alten WCAG 1.0 und dem neuen WCAG 2.0 liegt bei den neuen Prinzipien und Richtlinien, dies bedeutet das sie nun völlig unabhängig von Technologien sind.
Die neuen Richtlinien und Kriterien der Barrierefreiheit können auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Technologien angewendet werden.
Warum gibt es die neuen Richtlinien?
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Das alte WCAG 1.0 ist rein auf HTML und CSS abgestimmt. Viele Websites verwenden heutzutage jedoch neue Technologien, Scripte und Plug-Ins, wie z.B. das mittlerweile überall bekannte Javascript.
WCAG 2.0 ist technologieunabhängig gestaltet, dadurch wird nicht mehr vorgeschrieben wie die HTML-Codes oder die CSS-Codes geschrieben werden müssen. Durch diese Neuerungen können jetzt jederzeit auch die heutzutage noch unbekannten Technologien angewendet werden. Desweiteren hat jetzt jeder selbst die Möglichkeit zu entscheiden welche Technologien bei der Browserkonfiguration unterstützt und aktiviert werden.
Zusammenfassung:
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Die Neuerungen des WCAG 2.0 sollen den sogenannten “Kern” der Barrierefreiheit beschreiben, die Richtilinien definieren die Kriterien zum barrierefreien Design von Webinhalten.
Durch die neuen und besser strukturierten Richtlinien soll eine längere Gültigkeit des WCAG 2.0 gewährt werden als es das alte WCAG 1.0 hatte und soll der neue Standard werden.
In der Software- Industrie soll den Herstellern von Hilfsmitteln durch das neue WCAG 2.0 geholfen werden, ihre Produkte langfristig an die neuen Richtlinien und Erfolgskriterien anzupassen.
28. Dezember 2008
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